Nicht selten üben Steuerpflichtige neben ihrer Hauptbeschäftigung auch noch eine Nebentätigkeit aus – oft in Form eines Minijobs. Hier wird meist die Auffassung vertreten, dass dieser Minijob für die Steuererklärung unbedeutend ist. Doch das ist ein Trugschluss. Denn die eigenen Beiträge zur Rentenversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Auch bei einem Minijob fallen Beiträge zur Rentenversicherung an. Je nachdem, ob der Minijobber im gewerblichen Bereich oder in einem Privathaushalt beschäftigt wird, müssen folgende Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden:
Gewerblicher Bereich:
Privathaushalt:
Beachten Sie: Minijobber können sich durch einen Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen. Der Haken: Die Beschäftigung wird dann nicht auf die Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung angerechnet. Zudem sinkt die spätere Rente wegen der nur vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge.
Nachweis
Bei einem pauschalversteuerten Minijob ist der Arbeitgeber – anders als bei einem „regulären“ Arbeitsverhältnis – nicht verpflichtet, eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Daher kann sie nicht als Nachweis gegenüber dem Finanzamt dienen. Und auch die Rentenversicherung selbst versendet keine Unterlagen, die als Nachweise verwendet werden können.
Da allerdings auch Minijobber monatliche Lohnabrechnungen erhalten, in denen – neben dem Brutto- und Nettolohn – die vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgeführt sind, können diese als Nachweis gegenüber dem Finanzamt verwendet werden.
Nieder-Ramstädter Str. 25
64372 Ober-Ramstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Walther-Rathenau-Allee 17
64720 Michelstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Alexandraweg 27
64287 Darmstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Kennedyallee 78
60596 Frankfurt am Main
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Arminstraße 1
64625 Bensheim
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.
Mit dem kostenlosen Abonnement unseres InfoDienstes erhalten Sie vier Mal im Jahr Wissenswertes und aktuelle Beiträge aus dem Bereich Steuern und Recht per E-Mail. Schnell, einfach und unkompliziert.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Details hierzu und zur Datenverarbeitung siehe unsere Datenschutzinformation.