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Was Ebay Verkäufer beachten sollten

Seit Jahresbeginn gilt das „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“. Dies verpflichtet Betreiber von Online Plattformen seit 2023, dem Finanzamt Angaben über die Einkünfte der Anbieter zu übermitteln.

März 2023
Alle Steuerzahler

Der Betreiber der Plattform, beispielsweise Ebay, muss von sich aus diejenigen Kunden/ Verkäufer beim Finanzamt melden, die innerhalb eines Jahres über 30 Artikel auf der Plattform verkauft haben oder mehr als € 2000 umgesetzt haben.

Der Plattformbetreiber muss den Namen, die Adresse, die Steuer ID und die Bankverbindung des Verkäufers angeben.

Indizien für das Finanzamt sind beispielsweise die Anzahl der Verkäufe, viele Bewertungen, hohe Umsätze und der Zeitpunkt des Verkaufs. Auch wird besonders nach Spekulationsobjekten mit hohem Gewinn (Antiquitäten, Gold, Schmuck) geschaut. Überschreitet man hier den Freibetrag des Gewinns von € 600, muss man den Spekulationsgewinn in der Anlage SO der Steuererklärung vermerken.

Diese Regeln gelten für Waren und auch für Dienstleitungen.

Private Anbieter, die beispielsweise regelmäßig ein Zimmer oder eine Ferienwohnung über Airbnb anbieten, unterliegen demnach auch der Meldepflicht, wenn sie mehr als € 2000 im Jahr erlösen.

Liegt man mit dem Erlös über der Grenze von € 2000 im Jahr sollte man demnach seine Gewinne dem Finanzamt melden. Hilfreich ist hierbei, wenn man über die Umsätze bei Ebay & Co. Buch führt und die Belege aufbewahrt, falls Nachfragen hierzu vom Finanzamt kommen.

Gewerbliche Händler müssen nicht nur Einkommensteuer bezahlen, sondern ggfs. auch Umsatz- und Gewerbesteuer abführen. Hier liegen die Grenzen bei jährlichen Erlösen von € 22000 für die Umsatzsteuer und mehr als € 24500 bei der Gewerbesteuer.

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