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Vorsteuervergütungsverfahren: Anträge bis 30.09.2024 stellen

Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Bedingungen die dort gezahlte Umsatzsteuer.

Mai 2024
Umsatzsteuerzahler

Ist der Unternehmer im Ausland für umsatzsteuerliche Zwecke nicht registriert, kann er die Beträge durch das Vorsteuervergütungsverfahren geltend machen.

Die Anträge für 2023 sind bis zum 30.09.2024 über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern zu stellen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie unter www.iww.de/s3640.

Ober-Ramstadt

Nieder-Ramstädter Str. 25
64372 Ober-Ramstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
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Michelstadt

Relystraße 32
64720 Michelstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
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Bensheim

Am Ziegelfalltor 8
64625 Bensheim
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
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Darmstadt

Alexandraweg 27
64287 Darmstadt
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Frankfurt am Main

Kennedyallee 78
60596 Frankfurt am Main
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