Neuigkeiten

Vorsteuervergütungsverfahren: Anträge bis 30. 09. 2020 stellen

Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Bedingungen die dort gezahlte Umsatzsteuer.

Juni 2020
Unternehmer

Ist der Unternehmer im Ausland für umsatzsteuerliche Zwecke nicht registriert, kann er die Beträge durch das Vorsteuervergütungsverfahren geltend machen. Die Anträge für 2019 sind bis zum 30.09.2020 über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern zu stellen. Hierzu haben wir Sie auch in unserem Serienbrief informiert.

Ober-Ramstadt

Steuerberater, Rechtsanwälte
Nieder-Ramstädter Str. 25
64372 Ober-Ramstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Michelstadt

Steuerberater, Rechtsanwälte, Notar
Relystraße 32
64720 Michelstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Bensheim

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Am Ziegelfalltor 8
64625 Bensheim
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Darmstadt

Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare
Alexandraweg 27
64287 Darmstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Frankfurt am Main

Steuerberater, Rechtsanwälte
Kennedyallee 78
60596 Frankfurt am Main
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Unverbindliche Beratung

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.

Bitte warten. Lade Daten.