Neuigkeiten

Taxi- und Mietwagenunternehmen: Richtige Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen

Das Bundesfinanzministerium hat zur Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen ein Schreiben veröffentlicht.

Mai 2024
Freiberufler/Gewerbetreibende

Hintergrund

In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme im Hinblick auf die steuerliche Ordnungsmäßigkeit der mit ihnen geführten Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen verändert. Die Veränderungen betreffen auch Taxi- und Mietwagenunternehmen und die in diesen Unternehmen insbesondere eingesetzten Taxameter und Wegstreckenzähler. Mit dem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium die wesentlichen Anforderungen und die bestehenden branchenüblichen Mindestaufzeichnungen für diese Unternehmen zusammengefasst.

Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.

Ober-Ramstadt

Nieder-Ramstädter Str. 25
64372 Ober-Ramstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Michelstadt

Walther-Rathenau-Allee 17
64720 Michelstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Darmstadt

Alexandraweg 27
64287 Darmstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Frankfurt am Main

Kennedyallee 78
60596 Frankfurt am Main
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Bensheim

Arminstraße 1
64625 Bensheim
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Unverbindliche Beratung

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.

Bitte warten. Lade Daten.