Der Bundestag hat das Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Danach können Arbeitgeber von Gesundheitseinrichtungen ihren Teams bis zu 4500 Euro Prämie bis zum Ende des Jahres steuerfrei auszahlen. Begünstigt ist der Auszahlungszeitraum ab dem 18.11.2021 bis zum 31.12.2022.
Auf Anregung des Bundestages entfällt die Voraussetzung, dass die Steuerfreiheit nur gewährt wird, wenn Zahlung aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgt. Auch eine vom Arbeitgeber aus eigener Initiative gewährte Prämie unterfällt daher diesem Steuerprivileg.
Der Personenkreis der Anspruchsberechtigten wurde erweitert: Auch Beschäftigte in Arzt- und Zahnarztpraxen, Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und auch Rettungsdienste können nun von der Regelung profitieren.
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