Neuigkeiten

Positives Votum eines späteren ­Zweitmeinungsverfahrens

Therapieempfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) sind für Vertragsärzte verbindlich.

Juni 2020
Heilberufe

Bislang ist höchstrichterlich ungeklärt, ob Empfehlungen der Fachvereinigungen oder der KBV in gleicher Weise verbindlich sind wie die Therapiehinweise nach § 92 SGB V. Nach Ansicht des Landessozialgerichtes Schleswig-Holstein müssen sie allerdings zumindest im Rahmen der allgemeinen Bindung der Vertragsärzte an das Wirtschaftlichkeitsgebot Beachtung finden.

Die Prüfgremien müssen bei der Einzelfallprüfung von Verordnungen kostenintensiver Arzneimittel ein positives Votum hinsichtlich einzelner Patienten im Rahmen eines nach der Prüfvereinbarung vorgesehenen, aber erst für spätere Zeiträume durchgeführten Zweitmeinungsverfahrens – zwar nicht zwingend bei dem Entscheidungsergebnis, aber jedenfalls im Prozess der Entscheidungsfindung – berücksichtigen.

Nach erfolgreich geführter Nichtzulassungsbeschwerde wird das Bundessozialgericht (BSG) nunmehr Gelegenheit haben, hierzu Stellung nehmen zu können, ob der GBA alleine meinungsprägend ist oder ob und inwieweit Fachvereinigungen oder KBV auch Meinungsbilder sein können.

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.02.2018

Ober-Ramstadt

Nieder-Ramstädter Str. 25
64372 Ober-Ramstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Michelstadt

Walther-Rathenau-Allee 17
64720 Michelstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Darmstadt

Alexandraweg 27
64287 Darmstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Frankfurt am Main

Kennedyallee 78
60596 Frankfurt am Main
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Bensheim

Arminstraße 1
64625 Bensheim
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Unverbindliche Beratung

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.

Bitte warten. Lade Daten.