Wichtige Neuerung für 2019 im Überblick.
Die Versicherungspflichtgrenze wird laut dem Bericht 2019 von jetzt 59.400 € Jahreseinkommen auf 60.750 € angehoben. Wer mehr verdient, kann sich also privat krankenversichern.
Die 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden entlastet. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen müssen. Arbeitnehmer und Rentner sparen dadurch 6,9 Milliarden € jährlich.
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen, die in Pflegeheimen versorgt werden oder zu Hause wohnen, müssen oft regelmäßig ein Taxi nehmen, um zum Arzt zu kommen. Während die Fahrtkosten dafür bisher nur auf Antrag und nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen wurden, gibt es ab Januar 2019 dafür in vielen Fällen eine automatische Erlaubnis. Grundsätzlich werden die Taxikosten für den Arztbesuch bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 oder 5 übernommen. Die Regelung gilt auch bei Pflegegrad 3, wenn zusätzlich eine dauerhaft eingeschränkte Mobilität festgestellt wurde. Eingeschlossen sind ebenso Behinderte mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blinde.
Den Personalengpass in der Pflege verringern und die Versorgungsqualität verbessern – so steht es im Programm des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Kern des Sofortprogramms sind 13.000 neue Stellen, die in der stationären Altenpflege geschaffen werden sollen. Finanziert werden sie durch die Krankenkassen. Auch in den Kliniken wird künftig jede zusätzliche Stelle in der Pflege vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert. Für Zusatzkosten wegen höherer Tarifabschlüsse kommen sie ebenfalls auf.
Außerdem schafft das Gesetz Anreize für mehr Ausbildungsplätze:
Anders als bislang werden die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kassen übernommen.
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