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Minijobs ab 2022: Erhöhter Mindestlohn hat Auswirkungen auf ­maximale Stundenzahl

Zum 01. 01. 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,60 EUR je Zeitstunde auf 9,82 EUR.

Dez. 2021
Arbeitgeber/Arbeitnehmer

Werden Minijobber beschäftigt, darf die 450 EUR-Grenze nicht überschritten werden. Das heißt: Greift hier der gesetzliche Mindestlohn, beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit 45,82 Stunden im Monat (450 EUR/9,82 EUR).

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