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Mindestlohn steigt bis 2022 in vier Stufen

Der gesetzliche Mindestlohn (in 2020: 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) wird ab dem 01. 01. 2021 stufenweise erhöht. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit dem Vorschlag der Mindestlohn­kommission aus Juni 2020.

Dez. 2020
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Hintergrund: Nach § 11 des Mindestlohngesetzes kann die Bundesregierung die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verbindlich machen.

Der Mindestlohn steigt in vier Halbjahresschritten:

  • zum 01. 01. 2021: 9,50 EUR
  • zum 01. 07. 2021: 9,60 EUR
  • zum 01. 01. 2022: 9,82 EUR
  • zum 01. 07. 2022: 10,45 EUR

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