Ärztinnen und Ärzte können ihren Angestellten zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn eine Prämie steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen.
Dies gilt im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 bei einem Betrag bis zu 3.000 Euro. Diese Prämie können sie auch in Teilbeträgen auszahlen.
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