Durch das „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Regierungsentwurf vom 29. 07. 2020) sollen die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten verschlankt werden.
Der Entwurf enthält insbesondere folgende Maßnahmen:
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Walther-Rathenau-Allee 17
64720 Michelstadt
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Alexandraweg 27
64287 Darmstadt
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Kennedyallee 78
60596 Frankfurt am Main
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Arminstraße 1
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