Für Steuerpflichtige im Homeoffice gilt für 2020 und 2021 eine Pauschale: Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen verzichtet, kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung gelegene Betätigungsstätte aufsucht, einen Betrag von 5 EUR abziehen; höchstens aber 600 EUR im Kalenderjahr.
Die Homeoffice-Pauschale kann also nicht für solche Tage berücksichtigt werden, an denen der Steuerpflichtige seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht. Hier gilt die Entfernungspauschale, die durch das „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ (BGBl I 2019, S. 2886) wie folgt erhöht wurde:
Bis zum 20. Entfernungskilometer beträgt die Pauschale unverändert 0,30 EUR, ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,35 EUR für die Jahre 2021 bis 2023 und auf 0,38 EUR für die Jahre 2024 bis 2026.
Nieder-Ramstädter Str. 25
64372 Ober-Ramstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Walther-Rathenau-Allee 17
64720 Michelstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Alexandraweg 27
64287 Darmstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Kennedyallee 78
60596 Frankfurt am Main
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Arminstraße 1
64625 Bensheim
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.
Mit dem kostenlosen Abonnement unseres InfoDienstes erhalten Sie vier Mal im Jahr Wissenswertes und aktuelle Beiträge aus dem Bereich Steuern und Recht per E-Mail. Schnell, einfach und unkompliziert.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Details hierzu und zur Datenverarbeitung siehe unsere Datenschutzinformation.