Wie hoch die Raumtemperatur am Arbeitsplatz sein darf, sorgt besonders in den inzwischen sehr heißen Sommermonaten für hitzigen Gesprächsstoff.
Wie hoch die Raumtemperatur am Arbeitsplatz sein darf, sorgt besonders in den inzwischen sehr heißen Sommermonaten für hitzigen Gesprächsstoff.
Dies gilt auch für Büroräume, aber auch für Praxisräume, die ab einer gewissen Raumtemperatur nicht mehr zum Arbeiten geeignet sind.
So unterliegen Arbeitgeber laut Bürgerlichem Gesetzbuch einer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten, müssen also dafür sorgen, dass diese nicht zu Schaden kommen. Üblicherweise hat der Arbeitgeber selbst ein Interesse an einem der Produktivität dienlichen Arbeitsplatz und dazu gehört natürlich auch, dass sich die Raumtemperatur in einem erträglichen Rahmen bewegt.
Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) stellen eine Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung für die Anwendung in der Praxis dar. Hier wird erläutert, dass die Raumtemperatur 26 Grad nicht überschreiten sollte – steigen die Raumtemperaturen eines Arbeitsplatzes/einer Praxis beispielsweise über 30 Grad, so müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu senken. Hierzu zählt der Einsatz von Ventilatoren, das Installieren einer Klimaanlage oder auch zur Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens das Bereitstellen von Getränken, das Gewähren von längeren Pausen oder auch das Lockern der Kleiderordnung.
Ab 35 Grad Celsius Raumtemperatur ist der Arbeitsraum unbrauchbar. Nun müssen Luftduschen und Hitzeschutzkleidung bereitgestellt werden oder Entwärmungsphasen müssen organisiert werden.
Kommt der Arbeitgeber trotz Einhalten dieser Maßnahmen nicht gegen die Hitze an, so muss er als Arbeitsort einen weiteren Raum zur Verfügung stellen, oder Überstundenabbau oder die Möglichkeit zur Verlegung der Arbeitszeit in die frühen Morgenstunden oder kühleren Abendstunden anbieten.
Hitzefrei nehmen ohne um Erlaubnis des Arbeitgebers zu bitten, ist allerdings nicht erlaubt. Auch ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Klimaanlage einzubauen.
Nachweislich gesundheitlich Angeschlagene und Schwangere haben ab 26 Grad Raumtemperatur das Recht auf Freistellung mit einem entsprechenden Attest.
Der Arbeitnehmer kann natürlich auch geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Arbeiten in den heißen Sommermonaten erträglich zu gestalten: So kann man nach dem morgendlichen Durchlüften die Räume abdunkeln, Jalousien herunterlassen, luftige Kleidung tragen, viel Wasser trinken und die angebotene Gleitzeit nutzen, früh arbeiten zu gehen und abends eher zu gehen.
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