Bisher konnten Kosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort vollständig als Praxisausgaben abgezogen werden, wenn sie nicht mehr als 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) betrugen.
Typische geringwertige Wirtschaftsgüter sind zum Beispiel Notfallkoffer und darin enthaltene Einzelteile, aber auch ganz allgemein etwa Kleinmöbel und Praxis-Software. Die Grenze soll auf 1.000 Euro pro Wirtschaftsgut angehoben werden. Beim Sammelposten will der Gesetzgeber den Höchstbetrag von 1.000 Euro auf 5.000 Euro anheben. Die Auflösungsdauer von fünf Jahren will er auf drei Jahre verringern.
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