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Reform der privaten Altersvorsorge und Prämie für E-Autos beschlossen – Entlastungsprämie gescheitert

Die steuer- und beitragsfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR ist am 8.5.2026 überraschend im Bundesrat gescheitert. Zugestimmt hat der Bundesrat demgegenüber der Reform der privaten Altersvorsorge. Darüber hinaus ist auf eine staatliche Prämie hinzuweisen, die Privatpersonen erhalten, wenn sie ein neues E-Auto kaufen. Grund genug für einen Überblick.

Juli 2026
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Entlastungsprämie
Um die Folgen des Iran-Kriegs abzumildern, hat die Bundesregierung eine Entlastungsprämie auf den Weg gebracht. Danach sollen Arbeitgeber (freiwillig) eine Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR an ihre Beschäftigten zahlen können – und zwar steuer- und sozialabgabenfrei. Voraussetzung: Die Zahlung muss zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Sie darf also insbesondere nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert werden.

Am 8.5.2026 stand die Entlastungsprämie nun beim Bundesrat auf der Tagesordnung. Eine Zustimmung galt als sicher. Doch die Länder verweigerten die Zustimmung. Der Hauptkritikpunkt: Die Länder beklagten, dass der Bund mit dem Gesetz für Steuerausfälle sorge, ohne diese auszugleichen. Sie und die Kommunen müssten den Großteil der Kosten tragen.

Beachten Sie — Damit ist die Entlastungsprämie gescheitert. Die Bundesregierung will das Vorhaben nicht weiterverfolgen und nun alternative Entlastungen prüfen.

Prämie für den Kauf eines E-Autos
Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder von bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie Range-Extender). 

Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 EUR zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Diese Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu 
zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 EUR je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 EUR zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1.1.2026 neu zugelassen werden. Förderanträge sind voraussichtlich erstmals im Laufe des Monats Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1.1.2026. Die Förderhöhe ist gestaffelt und kann bis zu 6.000 EUR betragen.

Beachten Sie — Diese und weitere interessante Aspekte hat das Bundesumweltministerium zusammengestellt („Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung“, Stand: 14.4.2026; abrufbar unter: www.iww.de/s15016). 

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