Zuschläge, die Ärztinnen und Ärzte für ihre tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben ihrer Grundentlohnung erhalten, sind grundsätzlich einkommensteuerfrei, sofern die gesetzlichen Prozentsätze vom Grundlohn (bei Nachtarbeitszuschlägen bis zu 25 % des Grundlohns) eingehalten werden (§ 3b Abs. 1 Einkommensteuergesetz/EStG).
Nachtarbeiten werden nach obiger Vorschrift als Tätigkeiten in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr definiert. Bei einer Lohnsteuerbetriebsprüfung werden diesbezüglich gerne die von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber geführten Aufzeichnungen für die Sonderzuschläge aufgegriffen und als unzureichend verworfen. Für Nachtarbeitszuschläge verlangt die Finanzverwaltung im Regelfall die genaue Aufzeichnung der Uhrzeiten für Arbeitsbeginn und Arbeitsende. Allein die Aufzeichnung der Arbeitsdauer der Nachtarbeiten genügt im Regelfall nicht.
Nach einer Entscheidung des Finanzgericht/FG Schleswig-Holstein sind Anfangs- und Schlusszeiten aber keine materielle Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Nachtzuschlägen (Urteil vom 9.11.2022, 4 K 145/20). Wenn in den Aufzeichnungen keine genaue Anfangs- und Schlusszeit festgehalten wird, führe dies nicht dazu, dass § 3b EStG unanwendbar ist, so das Gericht. Ärztinnen und Ärzte können sich in gleichgelagerten Fällen auf dieses – rechtskräftige – Urteil berufen.
Steuerberater, Rechtsanwälte
Nieder-Ramstädter Str. 25
64372 Ober-Ramstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Steuerberater, Rechtsanwälte, Notar
Relystraße 32
64720 Michelstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Am Ziegelfalltor 8
64625 Bensheim
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare
Alexandraweg 27
64287 Darmstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Steuerberater, Rechtsanwälte
Kennedyallee 78
60596 Frankfurt am Main
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.
Mit dem kostenlosen Abonnement unseres InfoDienstes erhalten Sie vier Mal im Jahr Wissenswertes und aktuelle Beiträge aus dem Bereich Steuern und Recht per E-Mail. Schnell, einfach und unkompliziert.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Details hierzu und zur Datenverarbeitung siehe unsere Datenschutzinformation.