Die Bundesregierung fördert Sonderzahlungen an Arbeitnehmer während der Corona-Krise. So können Arbeitgeber ihre Angestellten zusätzlich zum üblichen Arbeitslohn mit einem steuerfreien Bonus von bis zu € 1500 unterstützen.
Dies betrifft nicht nur die systemrelevanten Berufe wie z. B. Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger und Supermarktkassierer, die extrem gefordert und gefährdet sind, sondern auch andere Berufszweige.
Auf den steuerfreien Bonus von € 1500 fallen auch keine Sozialversicherungsbeiträge an. Die Gewährung kann in Form von Barzuschüssen und Sachbezügen möglich sein. Minijobbern kann auch ein Bonus gewährt werden, ohne dass sich der Minijob in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umwandelt.
Voraussetzung ist, dass die Arbeitgeber ihren Beschäftigten den Bonus als finanzielle Unterstützung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auszahlen und er zwischen dem 01. 03. 2020 und dem 31.12.2020 gewährt wird.
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