Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2025 veröffentlicht. Änderungen gegenüber dem 1.1.2024 wurden im Fettdruck gekennzeichnet.
Darüber hinaus ist – wie bisher – Folgendes zu beachten:
Quelle: BMF-Schreiben vom 2.12.2024, Az. IV C 5 - S 2353/19/10010 :006, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 245476
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