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Berufliche Auslandsreisen: Neue Pauschbeträge ab 01. 01. 2021

Auch im Lockdown ist die eine oder andere berufliche Auslandsreise nicht zu verschieben.

März 2021
Arbeitgeber

Das Bundesfinanzministerium hat mit Datum vom 03. 12. 2020 (Az. IV C 5 - S 2353/19/10010 :002) aktualisierte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht. Sie gelten ab dem 01. 01. 2021.

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