Auch im Lockdown ist die eine oder andere berufliche Auslandsreise nicht zu verschieben.
Das Bundesfinanzministerium hat mit Datum vom 03. 12. 2020 (Az. IV C 5 - S 2353/19/10010 :002) aktualisierte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht. Sie gelten ab dem 01. 01. 2021.
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