Neuigkeiten

Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses

Welche Anforderungen sind an den Nachweis der Erbringung der Arbeitsleistung bei Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen konkret zu stellen, insbesondere welche Angaben sind hierzu in Stundenzetteln aufzuzeichnen, und welche Rechtsfolgen ergeben sich aus unzureichenden Aufzeichnungen?

Juli 2019
Arbeitgeber/Arbeitnehmer

Welche Anforderungen sind an den Nachweis der Erbringung der Arbeitsleistung bei Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen konkret zu stellen, insbesondere welche Angaben sind hierzu in Stundenzetteln aufzuzeichnen, und welche Rechtsfolgen ergeben sich aus unzureichenden Aufzeichnungen?

Die steuerliche Anerkennung von Arbeits­verträgen unter Angehörigen hängt davon ab, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, der einem Fremdvergleich standhält. Soll der Lohn für Gehaltszahlungen an den Ehegatten steuerlich geltend gemacht werden, so muss zwingend ein anerkanntes Arbeitsverhältnis vorliegen. In diesem muss sowohl die Art der zu erbringenden Leistung als auch die Arbeitszeiten dokumentiert sein.

Außerdem muss ein Stundenzettel hinterlegen, dass die Durchführung tatsächlich stattgefunden hat, lediglich die Dokumentation der Arbeitsaufzeichnungen reicht nicht aus.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (VI R 28/18). Das Revisionsverfahren wird detailliert klären, welche Anforderungen an den Nachweis der Erbringung der Arbeitsleistung zu stellen sind und welche genauen Angaben auf einem Stundenzettel zu vermerken sind.

Ober-Ramstadt

Nieder-Ramstädter Str. 25
64372 Ober-Ramstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Michelstadt

Walther-Rathenau-Allee 17
64720 Michelstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Darmstadt

Alexandraweg 27
64287 Darmstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Frankfurt am Main

Kennedyallee 78
60596 Frankfurt am Main
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Bensheim

Arminstraße 1
64625 Bensheim
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Unverbindliche Beratung

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.

Bitte warten. Lade Daten.