Wie von uns im Infodienst 2019-02 berichtet, müssen Dienstreisende innerhalb der Europäischen Union einen Sozialversicherungsnachweis mit sich führen. Aktuell scheint sich noch nicht mal die Hälfte aller Betroffenen danach zu richten.
Wie von uns im Infodienst 2019-02 berichtet, müssen Dienstreisende innerhalb der Europäischen Union einen Sozialversicherungsnachweis mit sich führen. Aktuell scheint sich noch nicht mal die Hälfte aller Betroffenen danach zu richten.
Die Bescheinigung ist auch nötig bei Messebesuchen, Geschäftsessen, oder einem Meeting in einer europäischen Niederlassung.
Die A1-Bescheinigung gilt für alle EU-Länder, sowie für Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Seit die Verordnung in Kraft getreten ist, muss formell jeder, der in einem EU-Mitgliedsstaat vorübergehend einer Beschäftigung nachgeht, eine sogenannte A1-Bescheinigung mitführen – und zwar egal, wie lange oder in welcher Branche er dort tätig ist.
Um diesem Thema die nötige wichtige Bedeutung zu geben, möchten wir noch einmal mit dem folgenden Link daran erinnern, dass Strafgelder vermieden werden können:
https://www.karriere.de/mein-recht/laestige-eu-pflicht-umfrage-a1-bescheinigung-kaum-jemand-haelt-sich-dran/24884150.html
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