Kein übliches (steuerfreies) Gelegenheitsgeschenk
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) sind übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Doch was heißt jetzt genau „üblich“? Mit dieser Frage musste sich jüngst das Finanzgericht Rheinland-Pfalz beschäftigen und kam zu dem Ergebnis, dass für ein Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR Schenkungsteuer anfällt, da es sich hierbei nicht mehr um ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ handelt.
Ob ein Gelegenheitsgeschenk nach Art und Umfang „üblich“ ist, richtet sich nicht nach den Gewohnheiten bestimmter Bevölkerungskreise bzw. den Vermögensverhältnissen des Schenkers oder des Beschenkten. Nach Ansicht des Finanzgerichts muss sich die Üblichkeit derartiger Gelegenheitsgeschenke (nicht zuletzt wegen des Gleichheitssatzes) am Maßstab der allgemeinen Verkehrsanschauung orientieren.
Beachten Sie — Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat gegen sein Urteil die Revision zugelassen. Denn für die Klärung der Konturen des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG sieht das Finanzgericht eine grundsätzliche Bedeutung.
Quelle — FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4.12.2025, Az. 4 K 1564/24, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 252082
Steuerberater, Rechtsanwälte
Nieder-Ramstädter Str. 25
64372 Ober-Ramstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Steuerberater, Rechtsanwälte, Notar
Relystraße 32
64720 Michelstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Am Ziegelfalltor 8
64625 Bensheim
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare
Alexandraweg 27
64287 Darmstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Steuerberater, Rechtsanwälte
Kennedyallee 78
60596 Frankfurt am Main
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de
Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.
Mit dem kostenlosen Abonnement unseres InfoDienstes erhalten Sie vier Mal im Jahr Wissenswertes und aktuelle Beiträge aus dem Bereich Steuern und Recht per E-Mail. Schnell, einfach und unkompliziert.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Details hierzu und zur Datenverarbeitung siehe unsere Datenschutzinformation.