Neuigkeiten

Vorsteuervergütungsverfahren: Anträge bis 30. 09. 2020 stellen

Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Bedingungen die dort gezahlte Umsatzsteuer.

Juni 2020
Unternehmer

Ist der Unternehmer im Ausland für umsatzsteuerliche Zwecke nicht registriert, kann er die Beträge durch das Vorsteuervergütungsverfahren geltend machen. Die Anträge für 2019 sind bis zum 30.09.2020 über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern zu stellen. Hierzu haben wir Sie auch in unserem Serienbrief informiert.

Ober-Ramstadt

Nieder-Ramstädter Str. 25
64372 Ober-Ramstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Michelstadt

Walther-Rathenau-Allee 17
64720 Michelstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Darmstadt

Alexandraweg 27
64287 Darmstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Frankfurt am Main

Kennedyallee 78
60596 Frankfurt am Main
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Bensheim

Arminstraße 1
64625 Bensheim
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Unverbindliche Beratung

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.

Bitte warten. Lade Daten.