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Hausnotrufsystem steuerlich nicht absetzbar

Im Notfall reicht ein Knopfdruck. So lässt sich eine rund um die Uhr besetzte Servicezentrale informieren, die dann Hilfe schicken kann. Das ist das Prinzip eines Hausnotrufs. Zählt er zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die für eine Steuerermäßigung sorgen? Nein, hat der Bundesfinanzhof entschieden.

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Lieferangpässe – Bundesrat fordert langfristige Versorgungsstrategie für Arzneimittel

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Zahl der Produktions- und Lieferengpässe bei Arzneimitteln deutlich angestiegen sei. Dies betreffe insbesondere patentfreie Arzneimittel.

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Zusammenführung von conaktiva und BAUMANN & BAUMANN PartmbB

Zum 1. April 2023 werden die Darmstädter conaktiva- Gruppe und BAUMANN & BAUMANN ihr Dienstleistungsangebot zusammenführen.

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Solidaritätszuschlag in 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig

Für den Bundesfinanzhof war die Erhebung des Solidaritätszuschlags (Soli) in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. Bei seiner Einführung im Jahr 1995 sollte der Soli der Abdeckung der im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung entstandenen finanziellen Lasten dienen.

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Privates Veräußerungsgeschäft: Vorherige teilweise Vermietung als Steuerfalle

Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist (10 Jahre) verkauft, ist der Gewinn insoweit nicht von der Besteuerung ausgenommen, als er auf tageweise an Dritte vermietete Räume entfällt. Dieses steuerzahlerunfreundliche Urteil stammt vom Bundesfinanzhof.

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Mieterabfindungen sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten

Eine Abfindung, die der Steuerpflichtige für die vorzeitige Kündigung des Mietvertrags und die Räumung der Wohnung an seinen Mieter zahlt, um das Gebäude umfangreich renovieren zu können, gehört nicht zu den anschaffungsnahen (fiktiven) Herstellungskosten. Die Aufwendungen sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs somit grundsätzlich sofort als Werbungskosten abzugsfähig.

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Kassen-Nachschau: Keine hohen Hürden für den Übergang zu einer Außenprüfung

Seit 2018 besteht die Möglichkeit einer Kassen-Nachschau (§ 146b der Abgabenordnung (AO)). Dies ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte, u.a. im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen.

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Betriebsaufgabegewinn: Keine Einbeziehung eines anteiligen Kaufpreises für einen Garten

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster ist ein auf den Garten eines gemischt genutzten Grundstücks entfallender anteiliger Kaufpreis nicht in den Aufgabegewinn eines Architektenbetriebs einzubeziehen.

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Keine Steuerschuld für überhöhten Steuerausweis an Endverbraucher

Weist ein Unternehmer in der Rechnung einen höheren als den gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag aus (z.B. 19 % anstatt 7 %), schuldet er auch den überhöhten Betrag. § 14c Abs. 1 S. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) erlaubt zwar die Korrektur des überhöhten Ausweises per Rechnungsberichtigung. Doch gerade bei vielen Kleinbetragsrechnungen an Endverbraucher ist dies problematisch bzw. faktisch unmöglich, weil die Kontaktdaten der Personen oft nicht bekannt sind.

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Photovoltaikanlagen: Finanzverwaltung äußert sich zum neuen Nullsteuersatz

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde ein Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen eingeführt. Geregelt ist dies in dem neuen § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG), der am 01.01.2023 in Kraft getreten ist.

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Energetische Gebäudesanierung: Ab 2023 keine steuerliche Förderung für Gasheizungen

Steuerpflichtige, die ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können eine Steuerermäßigung für durchgeführte energetische Maßnahmen (§ 35c Einkommensteuergesetz (EStG)) im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung beantragen.

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Abzug von Bewirtungsaufwendungen: Neue Anforderungen seit 2023

Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen Nachweise erbracht und (weitere) formale Voraussetzungen erfüllt werden. Die steuerlichen Spielregeln wurden durch das Bundesfinanzministerium bereits mit Schreiben vom 30.06.2021 angepasst. Allerdings gewährte die Finanzverwaltung eine Übergangsregelung, die am 31.12.2022 auslief.

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