Neuigkeiten

BMF-Schreiben zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung und zum Vorsteuerabzug ohne ordnungsgemäße Rechnung

Das lang erwartete BMF-Schreiben zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung und zum Vorsteuerabzug ohne ordnungsgemäße Rechnung ist da. Das BMF setzt darin die Rechtsprechung des EuGH in den Rs. Senatex und Barlis 06 v. 15. 09. 2016 und weitere nachfolgende Urteile um.

Dez. 2020
Unternehmer

Eine fehlerhafte Rechnung, die die fünf Kernmerkmale beinhaltet, kann demnach rückwirkend berichtigt werden. In vermeintlichen § 13b UStG-Fällen ist auch ein rückwirkender Steuerausweis möglich. Einer Rechnungsberichtigung durch Stornierung und Neuerteilung kommt ebenfalls Rückwirkung zu. Auch ohne Rechnungsberichtigung ist der Vorsteuerabzug aus einer fehlerhaften Rechnung möglich, wenn der Unternehmer anderweitig objektive Nachweise erbringt. Der Steuerausweis in der Rechnung ist für das BMF jedoch so elementar, dass er nicht durch sonstige Nachweise ersetzt werden kann. Ein Vorsteuerabzug ohne Rechnung bleibt hingegen ausgeschlossen.

Ober-Ramstadt

Nieder-Ramstädter Str. 25
64372 Ober-Ramstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Michelstadt

Walther-Rathenau-Allee 17
64720 Michelstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Darmstadt

Alexandraweg 27
64287 Darmstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Frankfurt am Main

Kennedyallee 78
60596 Frankfurt am Main
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Bensheim

Arminstraße 1
64625 Bensheim
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Unverbindliche Beratung

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.

Bitte warten. Lade Daten.