Eine Umsatzsteuer-Nachschau ist eine von drei Möglichkeiten zur Prüfung Ihrer Voranmeldungen und Steuererklärungen. Neben der Umsatzsteuer-Nachschau besteht noch die Möglichkeit für die Finanzverwaltung eine Betriebsprüfung oder eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchzuführen.

Umsatzsteuer-Nachschau

Eine Umsatzsteuer-Nachschau ist eine von drei Möglichkeiten zur Prüfung Ihrer Voranmeldungen und Steuererklärungen. Neben der Umsatzsteuer-Nachschau besteht noch die Möglichkeit für die Finanzverwaltung eine Betriebsprüfung oder eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchzuführen.

Vor einer Umsatzsteuer-Nachschau erhalten Sie keine schriftliche Ankündigung des Finanzamts. Der Finanzbeamte erscheint bewusst unangekündigt und darf Ihre Räume während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch in diesem Fall sowie bei weiteren unangekündigten Prüfungen wie der Lohnsteuer-Nachschau und Maßnahmen der Steuerfahndung.

Wir empfehlen folgende Vorgehensweise:

  • Versuchen Sie nicht den Prüfer wegzuschicken. Er wird aller Voraussicht nach mit Unterstützung der Polizei wiederkommen.
  • Lassen Sie sich den Ausweis des Prüfers zeigen und bitten Sie den Prüfer mit den Prüfungsmaßnahmen so lange zu warten, bis wir als Ihr Berater anwesend sind.
  • Informieren Sie uns umgehend, damit wir Ihnen helfen können.
  • Dem Prüfer sollten Unterlagen nur in unserem Beisein oder in Anwesenheit eines Mitarbeiters ausgehändigt werden.
  • Möchte der Umsatzsteuerprüfer Kopien, machen Sie diese Kopien und fertigen Sie sich auch eine Kopie an. So wissen Sie genau, wonach der Prüfer sucht und welche Unterlagen Sie ihm ausgehändigt haben.
  • Darüber hinaus müssen Sie dem Prüfer bei einer Umsatzsteuernachschau auch Zugriff auf digitale Daten gewähren. Dabei sind dem Prüfer entweder Daten auszuhändigen, ein Direktzugriff auf Ihre Buchhaltung zu gewähren oder selbständig Daten-Analysen durchzuführen.
  • Grundsätzlich sollten Sie genau überlegen welche Aussagen Sie zu den Fragen des Prüfers machen. Im Zweifel bitten Sie den Prüfer sämtliche Anfragen schriftlich zu stellen und beantworten Sie diese auch schriftlich.

Unverbindliche Beratung

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.

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