Erbfolgeberatung und Schenkungen

Vermögens- und Unternehmensnachfolge sind komplexe und in der Regel emotionale Themen, die aufgrund der vielen berührten Rechtsgebiete hohe Anforderungen an die Kompetenz der Berater sowie deren Einfühlungsvermögen stellen.

Erbfolgeberatung und Schenkungen

Vermögens- und Unternehmensnachfolge sind komplexe und in der Regel emotionale Themen, die aufgrund der vielen berührten Rechtsgebiete hohe Anforderungen an die Kompetenz der Berater sowie deren Einfühlungsvermögen stellen.

Wir beraten auf diesem Gebiet seit vielen Jahren kompetent und erfolgreich. Dabei sind in der Regel sowohl unsere Fachanwälte (Rechtsanwälte) als auch unsere Fachberater (Steuerberater) involviert. Dabei stellen wir immer sicher, dass auch die emotionale Nähe zu Ihnen erhalten bleibt. Ja nach Wunsch unserer Mandanten beraten wir im Team mit unterschiedlichen Kompetenzen und unterschiedlichen Ansprechpartnern; beispielsweise können wir gewährleisten, dass jeder beteiligte Mandant einen Ansprechpartner in seinem Alter erhält.

Wir suchen nach individuellen und rechtssicheren Lösungen, bis Sie ein sicheres und gutes Gefühl haben.

In Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten sind wir dabei u.a. in folgenden Schwerpunktbereichen für Sie tätig:

  • Allgemeine Rechts- und Steuerfragen zum Erben und Vererben bzw. Schenken
  • Beratung bei Fragen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie zur Bewertung von Unternehmen und Immobilien
  • Frühzeitige Planung der privaten und betrieblichen Erbfolge
  • Steuerkonzepte zur vorweggenommenen Erbfolge
  • Unternehmensübertragung sowie Unternehmensnachfolge aus rechtlicher und steuerlicher Sicht
  • Komplexe Vermögensübertragungen und Erbgestaltungen
  • Erstellung und Überprüfung von Testamenten, Erbverträgen und Schenkungsversprechen sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Rechtsberatung zur Nachlassregelung
  • Mediation im Fall von Erbschaftsstreitigkeiten
  • Streitige Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht
  • Steueroptimierte Vermögensaufteilung
  • Gestaltungsberatung bei Grundstücksschenkungen

Selbstverständlich Erstellen wir sowohl nach vorheriger Beratung oder einfach im Anschluss an Schenkungen oder nach Erbanfall Ihre

  • Erbschaftsteuererklärungen und
  • Schenkungsteuererklärungen mit sämtlichen zugehörigen
  • Erklärungen zur steuerlichen Bewertung von Unternehmen und Grundstücken bzw. Immobilien.

Unverbindliche Beratung

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.

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