Zur Abwicklung der steuerlichen Pflichten ist heute ein umfangreicher Schriftwechsel mit dem Finanzamt unabdingbar. Daher veranlassen wir mit Ihrer Vollmacht, dass Schriftverkehr mit Ihrem Finanzamt über unsere Kanzlei geführt wird.
Zur Abwicklung der steuerlichen Pflichten ist heute ein umfangreicher Schriftwechsel mit dem Finanzamt unabdingbar. Daher veranlassen wir mit Ihrer Vollmacht, dass Schriftverkehr mit Ihrem Finanzamt über unsere Kanzlei geführt wird. Ihre Post erhalten somit zuerst wir von Ihrem Finanzamt.
Geprüft erhalten Sie dann eine Kopie des Schreibens inklusive unserer Antwort oder einer Stellungnahme. So verpassen Sie keine Fristen und wir können beispielsweise Ihre Bescheide umgehend prüfen.
Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.