Wir klären diese Fälle bezüglich der Sozialversicherungsabgaben rechtsverbindlich für Sie und prüfen parallel, inwieweit eine Pflicht zur Abführung von Lohnsteuer besteht.
Ein Statusfeststellungsverfahren dient der verbindlichen Feststellung, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbstständig oder im Rahmen eines abhängigen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt.
Mit anderen Worten wird mittels eines Statusfeststellungsverfahrens überprüft, ob der Arbeitgeber für ein bestimmtes Beschäftigungsverhältnis Sozialabgaben wie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge abführen muss oder nicht. Anwendungsfälle sind zum Beispiel Freiberufler, Subunternehmer, Dienstleister sowie Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitende Ehegatten oder nahe Angehörige.
Wir klären für Sie diese Fälle bezüglich der Sozialversicherungsabgaben rechtsverbindlich und prüfen parallel, inwieweit zusätzlich eine Pflicht zur Abführung von Lohnsteuer besteht. Darüberhinaus klären wir umsatzsteuerliche Fragen in diesem Zusammenhang.
Binden Sie uns frühzeitig in Ihre Vorhaben ein und holen unseren Rat, so sind wir in der Lage durch kompetente und spezialisierte Beratung in den Bereichen Steuer und Recht Ihre Verträge und Struktur häufig bereits so zu gestalten, dass – je nach Ihrem Wunsch – sozialversicherungspflichtige oder sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse entstehen.
Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.