Wir unterstützen Sie bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger (Krankenversicherungen, Rentenversicherungen, sonstige Versicherungsanstalten und Berufsgenossenschaften) in unserer Kanzlei als auch bei Ihnen vor Ort.
Mindestens alle vier Jahre werden Arbeitgeber mit der Anmeldung eines Rentenversicherungsträgers zur Sozialversicherungsprüfung konfrontiert. Damit die Prüfung möglichst problemlos verläuft, sollten Sie sich auf diese gut vorbereiten, zumal hauptsächlich Arbeitgeber das „Nachzahlungsrisiko“ tragen.
Unsere Betreuung hilft Ihnen dabei.
Wir unterstützen Sie bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger (Krankenversicherungen, Rentenversicherungen, sonstige Versicherungsanstalten und Berufsgenossenschaften) in unserer Kanzlei als auch bei Ihnen vor Ort.
Dabei sind wir auch bereits im Vorfeld gerne für Sie durch Erstellung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder, sofern Sie die Lohnabrechnung selbst vornehmen, Im Rahmen unseres Lohn-Checks tätig, damit Prüfungen erst gar keinen Anlass zu Sorge geben.
Die Rentenversicherungsträger prüfen, ob Ihre sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten und Ihre sonstigen gesetzlichen Pflichten, die im Zusammenhang mit den Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung stehen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Dabei prüfen sie insbesondere, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen erfolgt sind, die Lohnunterlagen – einschließlich der erforderlichen laufenden Eintragungen – vollständig sind und die Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnet sowie fristgerecht abgeführt wurden. Geprüft werden dabei alle Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnisse, die innerhalb des Prüfungszeitraums bestanden haben. Die Prüfung der Lohnunterlagen umfasst dabei auch die Lohnunterlagen der Beschäftigten, für die keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sind, zum Beispiel kurzfristig beschäftigte Personen.
Der Gesetzgeber hat Arbeitgeber verpflichtet angemessene „Prüfhilfen“ zu leisten, also die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen und Fragen zu beantworten.
Wir übernehmen die Beantwortung von Fragen, die Aufbereitung von Unterlagen und kümmern uns um den Ablauf der Prüfung, so dass Sie möglichst wenig belastet sind und die Prüfung zu einem optimalen Ergebnis führt.
Lässt sich im Rahmen der Schlussbesprechung keine Übereinstimmung erzielen, übernehmen unsere Rechtsanwälte kompetent unterstützt – und bereits detailliert in Ihrem Fall informiert – durch unsere Mitarbeiter der Lohnabteilung auch Ihre rechtliche Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber den Sozialversicherungsträgern.
Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.