Ihre Buchführung erstellen wir nach der Pflegebuchführungs-Verordnung.

Pflegebuchführung

Ihre Buchführung erstellen wir nach der Pflegebuchführungs-Verordnung.

  • für Altenheime/Seniorenheime
  • für Pflegeheime
  • für Pflegedienste

Neben den allgemeinen Auswertungen erstellen wir für Sie vorgeschriebene Anlagen- und Fördernachweise.

Auch die gesetzlich normierte Pflegebuchführungskostenrechnung übernehmen wir für Sie oder richten Ihnen diese ein und pflegen Ihre Daten regelmäßig.

Unverbindliche Beratung

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.

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