Zwischen betriebswirtschaftlich sinnvoller und steuerlich anzuerkennender Höhe der Vergütung eines (Gesellschafter-) Geschäftsführers sowie der persönlich als angemessen empfundenen Höhe eines Gehalts bestehen oft gravierende Unterschiede.
Zwischen betriebswirtschaftlich sinnvoller und steuerlich anzuerkennender Höhe der Vergütung eines (Gesellschafter-) Geschäftsführers sowie der persönlich als angemessen empfundenen Höhe eines Gehalts bestehen oft gravierende Unterschiede.
Dennoch ist es aus steuerlicher Sicht unumgänglich Höhe und Zusammensetzung einer Vergütung sowie das Verhältnis zwischen aktuellem Gehalt und einer eventuellen Altersversorgung regelmäßig zu überprüfen, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung und somit unnötig hohe Steuerbelastung entsteht.
Zusätzlich lässt sich oft die Zusammensetzung der Vergütung steuerlich und betriebswirtschaftlich optimieren und um steuerfreie Gehaltsbestandteile ergänzen. Dies ist insbesondere auch bei der Gehaltsfestlegung von Bedeutung.
Mit besonderer Aufmerksamkeit müssen heutzutage oftmals Pensionszusagen überprüft werden. Zum Einen ändern sich regelmäßig Vorschriften zur steuerlichen Anerkennung, zum Anderen sind die Zusagen oft nicht ausreichend rückgedeckt bzw. ausfinanziert.
Auch bei der Ablösung und Restrukturierung einer Pensionszusage ist steuerlich und betriebwirtschaftlich insbesondere wegen einer starken Auswirkung auf die Liquidität des Unternehmens und der Gesellschafter individuelle Beratung unumgänglich.
Neben der Beratung zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen beraten wir Sie in Arbeitsrechtsfragen, bei der Formulierung von Arbeitsverträgen sowie zum Sozialversicherungsrecht.
Durch unseren ganzheitlichen Beratungsansatz unserer Steuerberater und Rechtsanwälte erhalten sie umfassende und kompetente Beratung insbesondere zu:
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