Bei der Umsatzsteuer gibt es nur schwarz oder weiß, richtig oder falsch. Eine Prüfung des Finanzamts kann schnell sehr teuer werden. Das Finanzamt interessiert sich bei Umsatzsteuerprüfung insbesondere für Auslandssachverhalte, den Vorsteuerabzug und formell richtig ausgestellte Rechnungen.
Bei der Umsatzsteuer gibt es nur schwarz oder weiß, richtig oder falsch. Eine Prüfung des Finanzamts kann schnell sehr teuer werden. Das Finanzamt interessiert sich bei Umsatzsteuerprüfung insbesondere für Auslandssachverhalte, den Vorsteuerabzug und formell richtig ausgestellte Rechnungen.
Für Prüfungen im Bereich der Umsatzsteuer stehen den Finanzbeamten drei unterschiedliche Arten der Prüfung zur Verfügung. Wir unterstützen Sie jeweils kompetent – verfahrensrechtlich und steuerlich.
Diese drei Wege zur Prüfung der Umsatzsteuer stehen der Finanzverwaltung zur Verfügung:
Betriebsprüfung: Die Umsatzsteuerprüfung findet im Rahmen einer regulären Betriebsprüfung statt und betrifft in der Regel ein oder mehrere Jahre.
Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Das Finanzamt kann auch eine eigenständige Umsatzsteuer-Sonderprüfung anordnen. In der Regel werden dabei nur ein Voranmeldungszeitraum (Monat oder Quartal) geprüft.
Umsatzsteuer-Nachschau: Bei erheblichen Zweifeln an einer Umsatzsteuervoranmeldung oder an einer Umsatzsteuerjahreserklärung, kann das Finanzamt eine Umsatzsteuer-Nachschau durchführen. In diesem Fall erschienenen die Finanzbeamten unangekündigt vor Ihrer Tür und räumen Ihnen keine Gelegenheit für Korrekturen ein.
Am besten ist es jedoch, wenn erst gar keine Umsatzsteuerprüfung stattfindet. Darauf haben Sie maßgeblichen Einfluss!
Das geht am besten, indem Sie Abweichungen von bisher eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen ausführlich telefonisch oder schriftlich der Finanzverwaltung vorab erläutern. Sie sollten beispielsweise erklären weshalb anstatt umsatzsteuerpflichtiger Umsätze nur noch steuerfreie Ausfuhrlieferungen erklärt sind. Haben Sie hohe Investitionen getätigt und erwarten die Erstattung hoher Vorsteuerbeträge, empfiehlt es sich von selbst Kopien der betreffenden Rechnungen und ein Ausdruck des Kontoblatts der Buchhaltung ans Finanzamt schicken.
Gerne sind wir Ihnen auch bei den entsprechenden Erläuterungen und der Gestaltung einer Strategie zur Vermeidung von Prüfungen behilflich.
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