Eine Selbstanzeige ist der Königsweg zur Straffreiheit. Wir beraten Sie aufgrund jahrelanger Erfahrung bei der Erstattung Ihrer Selbstanzeige und erörtern mit Ihnen auch alternative Wege zur Lösung Ihres Steuerproblems.
Eine Selbstanzeige ist der Königsweg zur Straffreiheit. Wir beraten Sie aufgrund jahrelanger Erfahrung bei der Erstattung Ihrer Selbstanzeige und erörtern mit Ihnen auch alternative Wege zur Lösung Ihres Steuerproblems.
Seit Jahren hat die Finanzverwaltung Ihr Kontrollsystem verbessert und mittlerweile auch durch den Ankauf von Daten aus dem Ausland – rechtmäßig oder auch nicht – umfangreiches Material gesammelt um den Straftatbestand der Steuerhinterziehung effektiv zu verfolgen.
Ab 2015 wird es der Finanzverwaltung möglich sein Kontrollmitteilungen und Anfragen unabhängig von einem Anfangsverdacht teilautomatisiert innerhalb der Europäischen Union auszuwerten und zu veranlassen.
Für Steuerpflichtige, die bisher nicht sämtliche Einkünfte in den Steuererklärungen angegeben oder sonstige unrichtige Angaben gemacht haben, wird es daher höchste Zeit vor Entdeckung der Tat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Bestrafung zu verhindern.
Es ist heute letztendlich häufig nur eine Frage der Zeit, bis Steuerstraftaten von der Finanzverwaltung entdeckt werden.
Ist eine Selbstanzeige wirksam, so wird – falls Sie die Steuernachzahlungen und zusätzlich entsprechende Zinsen fristgerecht entrichten – eine darüberhinausgehende Bestrafung, die bis zu einer Gefängnisstrafe reichen kann, verhindert. Das gilt übrigens auch für die Erben von bisher unversteuertem Vermögen und Erträgen.
Eine Selbstanzeige ist ein äußerst komplexer Prozess. Wer dabei Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen.
Daher bieten wir Ihnen kompetenten Rat auf Ihrem Weg zurück in die Steuerehrlichkeit und helfen Ihnen in den Bereichen Steuern und Recht die richtige Lösung zu finden.
Ist es für eine Selbstanzeige zu spät, übernehmen unsere Anwälte in enger Kooperation mit unserer Steuerabteilung auch Ihre strafrechtliche Verteidigung.
Auch eine unwirksame Selbstanzeige kann sich im Rahmen eines möglichen Steuerstrafverfahrens noch strafmildernd auswirken.
Sowohl bei der Erstattung von Selbstanzeigen als auch bei der strafrechtlichen Verteidigung profitieren Sie bei uns von einer verzahnten Vorgehensweise zwischen unseren Spezialisten aus der Steuerabteilung sowie unseren Rechtsanwälten.
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