Nachfolgeplanung / Nachfolgevorbereitung
Als Steuerberater und Rechtsanwälte sowie Betriebswirte mit Qualifikationen als Fachanwälte und Fachberater sowie zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT e.V.) bereiten wir mit Ihnen gemeinsam die Vermögensnachfolge so vor, dass familiäre Interessen ebenso wie steuerliche Optimierung Berücksichtigung finden.
Die Strukturierung und Planung der Frage, wer welchen Teil des Vermögens einmal besitzen soll, fängt optimaler Weise erheblich früher, in der Regel Jahrzehnte früher, an als unsere Mandanten häufig glauben, dass man sich mit dem Thema beschäftigen sollte.
Gemeinsam mit Ihnen planen wir den optimalen Übergang Ihres Vermögens auf Ihre Nachfolger – egal ob das Ihre Kinder oder eine Stiftung sind. Immer im Blick dabei haben wir Ihre Wünsche, die beteiligten Menschen, aber auch die steuerliche Optimierung.
Wir finden gemeinsam mit Ihnen Wege und Lösungen, die frühzeitige Übergabe von Vermögen und damit einhergehend in der Regel die maximale Steueroptimierung in Einklang zu bringen mit dem Wunsch möglichst lang die Kontrolle über das Vermögen zu behalten. Ob das Schenkungen unter Zurückbehalt dies Nießbrauchs oder die Gründung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft oder ein anderer einfacherer oder auch komplexerer Weg sind; unser Ziel ist es individuell die zur Persönlichkeit unserer Mandanten passende Lösung zu finden.
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Kündigt das Finanzamt eine Außenprüfung an, schrillen bei vielen Firmen die Alarmglocken. In der Regel ist jedoch Angst oder Unwohlsein unnötig. Sind die Buchhaltung oder Warenwirtschaftssysteme und bei bargeldintensiven Betrieben insbesondere die Kassenführung in Ordnung, so gibt es selten Anlass zur Sorge.
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Zur Abwicklung der steuerlichen Pflichten ist heute ein umfangreicher Schriftwechsel mit dem Finanzamt unabdingbar. Daher veranlassen wir mit Ihrer Vollmacht, dass Schriftverkehr mit Ihrem Finanzamt über unsere Kanzlei geführt wird.
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Vermögens- und Unternehmensnachfolge sind komplexe und in der Regel emotionale Themen, die aufgrund der vielen berührten Rechtsgebiete hohe Anforderungen an die Kompetenz der Berater sowie deren Einfühlungsvermögen stellen.
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Im Zuge der Globalisierung ist es für viele Unternehmen alltäglich geworden, eigene Arbeitskräfte zu ausländischen Tochterunternehmen zu entsenden oder aber Arbeitskräfte von ausländischen Gesellschaften vorübergehend im Inland zu beschäftigen.
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Für Ihre gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit erstellen wir zeitnah die Gewinnermittlung. Unsere Steuerberater/innen besprechen mit Ihnen persönlich das Jahresergebnis und Sie erhalten aussagefähige Auswertungen.
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Wir unterstützen Sie bei Ihren Haupt- und Gesellschafterversammlungen durch steuerlichen oder rechtlichen Rat.
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Immobilien sind nicht nur eine langfristige Wertanlage, sondern bieten regelmäßig wiederkehrende Steueroptimierungsmöglichkeiten – egal ob im Privatbesitz oder im Betriebsvermögen. Als Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGbmH) beraten wir kompetent.
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Bei Ihren Steuerfragen zu grenzüberschreitenden Problemen stehen wir Ihnen mit unserem Wissen zur Seite.
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Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen bindet regelmäßig Zeit und Kapazitäten. Durch ein Outsourcing an unsere Kanzlei können Sie sich hier neue Freiräume schaffen.
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Eine Selbstanzeige ist der Königsweg zur Straffreiheit. Wir beraten Sie aufgrund jahrelanger Erfahrung bei der Erstattung Ihrer Selbstanzeige und erörtern mit Ihnen auch alternative Wege zur Lösung Ihres Steuerproblems.
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Die Erstellung von Steuererklärungen gehört zu den jährlich wiederkehrenden Aufgaben, die sowohl Kenntnisse des Steuerrechts, als auch regelmäßig großen Zeitaufwand erfordern.
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Eine Umsatzsteuer-Nachschau ist eine von drei Möglichkeiten zur Prüfung Ihrer Voranmeldungen und Steuererklärungen. Neben der Umsatzsteuer-Nachschau besteht noch die Möglichkeit für die Finanzverwaltung eine Betriebsprüfung oder eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchzuführen.
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Bei der Umsatzsteuer gibt es nur schwarz oder weiß, richtig oder falsch. Eine Prüfung des Finanzamts kann schnell sehr teuer werden. Das Finanzamt interessiert sich bei Umsatzsteuerprüfung insbesondere für Auslandssachverhalte, den Vorsteuerabzug und formell richtig ausgestellte Rechnungen.
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Zwischen betriebswirtschaftlich sinnvoller und steuerlich anzuerkennender Höhe der Vergütung eines (Gesellschafter-) Geschäftsführers sowie der persönlich als angemessen empfundenen Höhe eines Gehalts bestehen oft gravierende Unterschiede.
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Wir erstellen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Verhältnisse Planungsrechnungen für mehrere Jahre.
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