Im Zuge der Globalisierung ist es für viele Unternehmen alltäglich geworden, eigene Arbeitskräfte zu ausländischen Tochterunternehmen zu entsenden oder aber Arbeitskräfte von ausländischen Gesellschaften vorübergehend im Inland zu beschäftigen.
Im Zuge der Globalisierung ist es für viele Unternehmen alltäglich geworden, eigene Arbeitskräfte zu ausländischen Tochterunternehmen zu entsenden oder aber Arbeitskräfte von ausländischen Gesellschaften vorübergehend im Inland zu beschäftigen.
Mit der Entsendung ins Ausland oder der Aufnahme im Inland sind jedoch vom ersten Tag an auch steuerliche Fragen verbunden. Inwieweit unterliegt der Arbeitnehmer der in- und ausländischen Besteuerung? Welche steuerliche Folgen haben Nettolohnvereinbarungen? Welche Besonderheiten gelten in den Jahren des Zuzugs und des Wegzugs?
Zur Beantwortung dieser Fragen müssen Sie und Ihre Arbeitnehmer sich auf die ausgewählten Berater verlassen können und diesen vertrauen. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung Ihrer Expatriates im In- und Ausland. Unsere erfahrenen Berater stellen sicher, dass die steuerliche Betreuung Ihrer Expatriates vom ersten bis zum letzten Tag der Entsendung kompetent und optimiert abläuft.
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