Zur Abwicklung der steuerlichen Pflichten ist heute ein umfangreicher Schriftwechsel mit dem Finanzamt unabdingbar. Daher veranlassen wir mit Ihrer Vollmacht, dass Schriftverkehr mit Ihrem Finanzamt über unsere Kanzlei geführt wird.
Zur Abwicklung der steuerlichen Pflichten ist heute ein umfangreicher Schriftwechsel mit dem Finanzamt unabdingbar. Daher veranlassen wir mit Ihrer Vollmacht, dass Schriftverkehr mit Ihrem Finanzamt über unsere Kanzlei geführt wird. Ihre Post erhalten somit zuerst wir von Ihrem Finanzamt.
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