Außenprüfung und Betriebsprüfung

Kündigt das Finanzamt eine Außenprüfung an, schrillen bei vielen Firmen die Alarmglocken. In der Regel ist jedoch Angst oder Unwohlsein unnötig. Sind die Buchhaltung oder Warenwirtschaftssysteme und bei bargeldintensiven Betrieben insbesondere die Kassenführung in Ordnung, so gibt es selten Anlass zur Sorge.

Kündigt das Finanzamt eine Außenprüfung an, schrillen bei vielen Firmen die Alarmglocken. In der Regel ist jedoch Angst oder Unwohlsein unnötig. Sind die Buchhaltung oder Warenwirtschaftssysteme und bei bargeldintensiven Betrieben insbesondere die Kassenführung in Ordnung, so gibt es selten Anlass zur Sorge.

Es lohnt sich allerdings, sich auf eine Prüfung gut vorzubereiten. Dazu zählt auch die rechtzeitige Zusammenarbeit mit uns als Ihrem Berater.

Weitere Formen der Außenprüfung sind beispielsweise die Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder die Lohnsteuerprüfung.

Termine für die Außenprüfung werden, entgegen dem Gefühl von manchem Steuerpflichtigen, keineswegs willkürlich angeordnet. Es gibt klare Regelungen, nach denen die Betriebsprüfungen festgelegt werden. Grundsätzlich richtet sich die Häufigkeit einer Betriebsprüfung nach der Betriebsgröße.

Neben diesen "routinemäßigen" Untersuchungen gibt es auch die bedarfsorientierte Anordnung einer Außenprüfung, die durchgeführt wird, wenn das Finanzamt anhand der vorgelegten Unterlagen (Steuererklärung, Bilanz, Einnahme-/ Überschussrechnung usw.) einen Prüfungsbedarf zu erkennen glaubt. Grundsätzlich gilt die Regel, dass jede Unregelmäßigkeit das Misstrauen des Finanzamtes weckt.

Selbst wenn alles bei Ihnen in Ordnung ist und Ihr Betrieb aufgrund der Einstufung nach der Größenordnung – Kleinstbetriebe werden statistisch nur alle 53 Jahre und Kleinbetriebe nur alle 21 Jahre geprüft, während Großbetriebe durchgehend geprüft werden – noch lange nicht zu Prüfung ansteht, kann es dennoch zu einer Prüfung kommen. Zum einen soll von Betriebsprüfungen ein gewisses Überraschungsmoment ausgehen, weshalb ein Teil der jährlich zu prüfenden Unternehmen per Losverfahren bestimmt wird. Zum anderen finden besondere jährlich festgelegte Kriterien wie z.B. Berufsgruppen oder auf Anregung des veranlagenden Beamte bestimme Sachverhalte in den eingereichten Steuererklärungen wie anhaltende hohe Verluste, Investitionen und schwankende Gewinne oder Umsätze ebenso wie Aufgabe von Betrieben, Umstrukturierungen oder fehlende Entnahmen Berücksichtigung.

Geprüft wird häufig (mittels) Rohaufschlagsabweichungen, Verprobung von Stundensätzen, Mengenrechnungen, Betriebsvergleichen, Vermögensrechungen, Instandhaltungsaufwand, Anlagenabschreibung, PKW, (fingierte) Darlehen, Repräsentationsaufwendungen, Reisekosten, angestellte Ehegattin und Verwandte, verdeckte Gewinnausschüttungen und Auslandsbeziehungen.

Üblicherweise werden die letzten drei veranlagten Jahre geprüft. Bei Bedarf kann der Zeitraum ausgedehnt werden. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung kann der Prüfungszeitraum auf bis zu 10 Jahre ausgedehnt werden

Überraschend kommt eine Prüfung allerdings nicht. Sie erhalten mindestens 14 Tage vor der Prüfung eine Prüfungsanordnung. In diesen zwei Wochen haben Sie dann noch ein wenig Zeit mit unserer Unterstützung, den Besuch der Prüfer vorzubereiten.

Sobald Sie die Prüfungsanordnung in Ihren Händen halten, ist es allerdings zu spät für eine strafbefreiende Selbstanzeige. Trotzdem sollte eine solche Selbstanzeige jetzt noch in Erwägung gezogen werden, da sie dennoch in der Regel strafmindernd wirkt.

Die Betriebsprüfung hat von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Der Prüfer ist gesetzlich verpflichtet auch zugunsten des Abgabepflichtigen zu prüfen.

Formell richtig geführte Bücher entfalten die gesetzliche Vermutung, dass auch materiell alles in Ordnung ist. Daher sind ordentliche Grundaufzeichnungen besonders wichtig.

Die richtige Einstellung zum Prüfer hilft bei der zügigen und möglichst reibungslosen Abwicklung einer Außenprüfung. Dazu gehört Respekt vor der Person des Prüfers. Der Prüfer ist ein gut ausgebildeter Fachmann und entscheidet darüber, ob ein
Tatbestand aus Sicht des Finanzamts als erwiesen anzusehen ist, oder nicht. Die Arbeit des Prüfers sollte nicht unnötig erschwert werden, etwa durch Auskunftsverweigerung oder zögernde Herausgabe von Unterlagen oder schlechte Arbeitsbedingungen, zumal Ihre Kooperation erzwungen und für Verzögerungen sog. Verzögerungsgelder festgesetzt werden können. Gegenseitige Achtung verbessert das Klima. Wir als Fachmann und Gegenpart zum Betriebsprüfer achten darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden und die Prüfung nicht nur zu Ihren Lasten durchgeführt wird.

Während der Prüfung stellt der Prüfer in der Regel mehrere Prüfungsanfragen. Dabei ist es sinnvoll darauf zu achten, dass diese schriftlich gestellt und auch beantwortet werden. Von sämtlichen vorgelegten Unterlagen sollten Kopien angefertigt werden, damit später klar ist, welche Unterlagen sich der Prüfer besonders angeschaut hat.

Die Ergebnisse teilt der Prüfer in vorläufigen Prüfungsfeststellungen mit, deren Inhalt dann in einer gemeinsamen Schlussbesprechung optimaler weise abschließend und übereinstimmend aufgearbeitet wird.

Mit dem Gespräch wird die Prüfung beendet und Sie erhalten einen Abschlussbericht. Dieser Bericht dient als Basis für die neuen Steuerbescheide, gegen die wir für Sie selbstverständlich die gleichen Rechtsmittel haben wie gegen die zuvor ergangenen Bescheide. Deshalb erhält auch der Finanzbeamte, der Ihre Steuererklärung im Finanzamt bearbeitet, eine Ausfertigung des Berichtes. Sinnvollerweise führt man allerdings eine Einigung im Rahmen der Schlussbesprechung herbei. Denn der Einspruch nach einer Betriebsprüfung führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, bei wir Sie zwar wiederum kompetent Vertreten können, die jedoch sehr teuer werden kann und sich häufig über Jahre hinzieht.

Weitere Leistungen aus dem Bereich Steuerberatung

Bescheidprüfungen

Zur Abwicklung der steuerlichen Pflichten ist heute ein umfangreicher Schriftwechsel mit dem Finanzamt unabdingbar. Daher veranlassen wir mit Ihrer Vollmacht, dass Schriftverkehr mit Ihrem Finanzamt über unsere Kanzlei geführt wird.

Mehr erfahren

Erbfolgeberatung und Schenkungen

Vermögens- und Unternehmensnachfolge sind komplexe und in der Regel emotionale Themen, die aufgrund der vielen berührten Rechtsgebiete hohe Anforderungen an die Kompetenz der Berater sowie deren Einfühlungsvermögen stellen.

Mehr erfahren

Expatriate Besteuerung

Im Zuge der Globalisierung ist es für viele Unternehmen alltäglich geworden, eigene Arbeitskräfte zu ausländischen Tochterunternehmen zu entsenden oder aber Arbeitskräfte von ausländischen Gesellschaften vorübergehend im Inland zu beschäftigen.

Mehr erfahren

Gewinnermittlungen

Für Ihre gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit erstellen wir zeitnah die Gewinnermittlung. Unsere Steuerberater/innen besprechen mit Ihnen persönlich das Jahresergebnis und Sie erhalten aussagefähige Auswertungen.

Mehr erfahren

Haupt- / Gesellschafterversammlungen

Wir unterstützen Sie bei Ihren Haupt- und Gesellschafterversammlungen durch steuerlichen oder rechtlichen Rat.

Mehr erfahren

Immobilien: Steueroptimierung und Strukturierung

Immobilien sind nicht nur eine langfristige Wertanlage, sondern bieten regelmäßig wiederkehrende Steueroptimierungsmöglichkeiten – egal ob im Privatbesitz oder im Betriebsvermögen. Als Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGbmH) beraten wir kompetent.

Mehr erfahren

Internationale Besteuerung / -Wohnsitzverlagerung

Bei Ihren Steuerfragen zu grenzüberschreitenden Problemen stehen wir Ihnen mit unserem Wissen zur Seite.

Mehr erfahren

Jahresabschlüsse

Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen bindet regelmäßig Zeit und Kapazitäten. Durch ein Outsourcing an unsere Kanzlei können Sie sich hier neue Freiräume schaffen.

Mehr erfahren

Nachfolgeplanung / Nachfolgevorbereitung

Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen bindet regelmäßig Zeit und Kapazitäten. Durch ein Outsourcing an unsere Kanzlei können Sie sich hier neue Freiräume schaffen.

Mehr erfahren

Selbstanzeige

Eine Selbstanzeige ist der Königsweg zur Straffreiheit. Wir beraten Sie aufgrund jahrelanger Erfahrung bei der Erstattung Ihrer Selbstanzeige und erörtern mit Ihnen auch alternative Wege zur Lösung Ihres Steuerproblems.

Mehr erfahren

Steuererklärungen

Die Erstellung von Steuererklärungen gehört zu den jährlich wiederkehrenden Aufgaben, die sowohl Kenntnisse des Steuerrechts, als auch regelmäßig großen Zeitaufwand erfordern.

Mehr erfahren

Umsatzsteuer-Nachschau

Eine Umsatzsteuer-Nachschau ist eine von drei Möglichkeiten zur Prüfung Ihrer Voranmeldungen und Steuererklärungen. Neben der Umsatzsteuer-Nachschau besteht noch die Möglichkeit für die Finanzverwaltung eine Betriebsprüfung oder eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchzuführen.

Mehr erfahren

Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Bei der Umsatzsteuer gibt es nur schwarz oder weiß, richtig oder falsch. Eine Prüfung des Finanzamts kann schnell sehr teuer werden. Das Finanzamt interessiert sich bei Umsatzsteuerprüfung insbesondere für Auslandssachverhalte, den Vorsteuerabzug und formell richtig ausgestellte Rechnungen.

Mehr erfahren

Vergütungsberatung / Pensionszusage

Zwischen betriebswirtschaftlich sinnvoller und steuerlich anzuerkennender Höhe der Vergütung eines (Gesellschafter-) Geschäftsführers sowie der persönlich als angemessen empfundenen Höhe eines Gehalts bestehen oft gravierende Unterschiede.

Mehr erfahren

Zukünftige Steuerbelastung

Wir erstellen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Verhältnisse Planungsrechnungen für mehrere Jahre.

Mehr erfahren

Ober-Ramstadt

Nieder-Ramstädter Str. 25
64372 Ober-Ramstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Michelstadt

Walther-Rathenau-Allee 17
64720 Michelstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Darmstadt

Alexandraweg 27
64287 Darmstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Frankfurt am Main

Kennedyallee 78
60596 Frankfurt am Main
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Bensheim

Arminstraße 1
64625 Bensheim
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Unverbindliche Beratung

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.

Bitte warten. Lade Daten.