Auf Basis jahrelanger Erfahrung durch unsere Fachanwälte und Fachberater sowie zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT e.V.) erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam individuelle Lösungen.
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass nach Ihrem Tod Ihr Wille auch tatsächlich umgesetzt wird, empfiehlt sich in zahlreichen Fällen die Testamentsvollstreckung.
Diese dient darüber hinaus nicht nur der Unterstützung etwaiger minderjähriger Erben, sondern vermeidet grundsätzlich Streit zwischen den Erben beispielswiese im Rahmen der Aufteilung des Erbes und wahrt so den Familienzusammenhalt und den Familienfrieden. Das gilt nicht nur für Patchwork – Familien, sondern insbesondere auch in Fällen größerer Erbschaften oder wenn Teile des Erbes beispielsweise an gemeinnützige Organisationen weitergereicht werden sollen.
Auch die Erstellung der Erbschaftsteuererklärungen sowie alter Einkommensteuererklärungen des Erblassers gehört zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers.
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