Nicht immer sind die Verwaltungsentscheidungen der Finanzbehörden der Sache nach richtig. In diesen Fällen bleibt nur der Weg durch das förmliche Einspruchsverfahren.
Nicht immer sind die Verwaltungsentscheidungen der Finanzbehörden der Sache nach richtig. In diesen Fällen bleibt nur der Weg durch das förmliche Einspruchsverfahren, um dem eigenen Recht Geltung zu verschaffen.
Durchschnittlich ein Drittel der Steuerbescheide enthalten Fehler die im Einspruchsverfahren berichtigt werden können (Quelle: Bundessteuerberaterkammer).
Bei Zweifeln bezüglich der Verfassungswidrigkeit von Steuernormen liegt die Einspruchsquote sogar bei über 90% der Steuerbescheide.
Mit kompetenten Fachleuten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen, Ihr gutes Recht gegenüber der Finanzverwaltung durchzusetzen.
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