Mit einer Patientenverfügung können sie einen Behandlungsvertrag mit einem Arzt für den Fall festlegen, dass Sie nicht mehr selbst bestimmen können.
Mit einer Patientenverfügung können sie einen Behandlungsvertrag mit einem Arzt für den Fall festlegen, dass Sie nicht mehr selbst bestimmen können. Die Patientenverfügung greift nur dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind ihren Willen durch Sprechen, Schreiben oder eindeutige Gesten zum Ausdruck zu bringen. So können Sie bestimmen wie Sie als Patient ärztlich behandelt werden möchten, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst darüber zu entscheiden.
Arzt und Bevollmächtigter oder Betreuer müssen bei Vorliegen einer Patientenverfügung nach den Vorgaben der Verfügung handeln, es sei denn, dass es ihnen dies aus Gewissensgründen nicht möglich ist, oder sie sich auf den rechtfertigenden Notstand berufen können.
Durch die Patientenverfügung üben Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht aus. Sie ist im Zuge der Apparatemedizin genauso wichtig geworden wie die Erstellung eines Testamentes/Erbvertrages.
Leider gibt es eine Vielzahl standardisierter und schon allein deshalb unbrauchbarer Patientenverfügungen. Ein großer Fehler bei den Verfügungen ist die oft unklare Ausdrucksweise: "wenn mein Leben nicht mehr lebenswert ist" o. ä.. Eine solche Formulierung kann ein Arzt nicht umsetzen, so dass letztendlich Ihr Selbstbestimmungsrecht nicht mehr besteht und ein Arzt Ihren Willen nicht berücksichtigt.
Für die Durchsetzung der Patientenverfügung sollten Sie einen oder besser mehrere Personen als Bevollmächtigte schriftlich benennen. Viele gehen davon aus, dass der Ehepartner die Patientenverfügungen automatisch durchsetzen kann. Dies ist aber nur der Fall, wenn er hierzu entsprechend bevollmächtigt wurde.
Damit Ihre Patientenverfügung letztendlich auch tatsächlich verbindlich ist, sollten Sie diese nicht selbst oder nach standardisierten Mustern erstellen, sondern sich anwaltlich beraten lassen. Da wir neben dem unverzichtbaren anwaltlichen Fachwissen auch umfangreiche medizinische Kenntnisse besitzen, erhalten Sie von uns individuelle und hoch professionelle Patientenverfügungen die selbst einzelne mögliche Erkrankungen und Ihre Behandlungswünsche enthalten.
Zudem sollten Sie in einer Generalvollmacht eine Person bestimmen, die Sie in Vermögens- und sonstigen Angelegenheiten (Bsp. Postzustellungen, Krankenkasse, Weiterführung ihrer Firma, Ausübung von Gesellschafterrechten etc.) vertritt. Auch hier können Sie Ihre Wünsche konkret festlegen.
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