Wir übernehmen wir gerne die Betreuung Ihrer Prüfung; auch in unseren Räumen.
Die Ankündigung einer Lohnsteuerprüfung bedeutet für Sie, soweit die Lohnabrechnungen nicht durch uns erstellt wurden, in der Regel erheblichen Aufwand. Egal ob Sie die Lohnabrechnungen selbst erstellt haben oder uns mit der Erstellung Ihrer Lohnabrechnungen beauftragt haben, übernehmen wir gerne die Betreuung Ihrer Prüfung; auch in unseren Räumen.
Hat ein Prüfer seinen Besuch angekündigt, sollte das Ziel möglichst sein Beanstandungen zu vermeiden. Dies gilt besonders für Lohnsteuerprüfungen. Auf dem Spiel steht nicht nur eine Nachzahlung der Lohnsteuer, auch Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsprüfer interessieren sich für das Ergebnis der Lohnsteuerprüfung.
Die Lohnsteuerprüfung führt häufig zu weiteren Steuerzahlungen und zur Nachzahlung von Sozialversicherungsabgaben. Lohnsteuerlichen Feststellungen – meist Sachbezüge ans Personal – sind häufig umsatzsteuerpflichtig. Das Finanzamt wertet den Lohnsteuerbericht intern also aus und fordert zusätzlich Umsatzsteuer oder führt im Nachgang eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durch. Auch der Sozialversicherungsprüfer fordert bei seiner Prüfung grundsätzlich zuerst den letzten Lohnsteuerprüfungsbericht an und so freut sich der Sozialversicherungsprüfer meist schon über seine ersten Feststellungen und Mehrergebnisse ohne wirklich geprüft zu haben. Umso wichtiger ist es daher, darauf hinzuwirken, dass keine oder nur moderate Feststellungen im Rahmen der Lohnsteuerprüfung getroffen werden.
Im Gegensatz zur Lohnsteuer-Nachschau wird eine Lohnsteuerprüfung vorab angekündigt, so dass in der Regel ausreichend Zeit bleibt die Prüfung gemeinsam mit uns vorzubereiten.
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