Beglaubigungen
Für viele Rechtsgeschäfte benötigen Sie eine öffentliche bzw. notarielle Beglaubigung, nur dann können Dokumente und Kopien im Rechtsverkehr gültig eingesetzt werden.
Dies betrifft insbesondere Erklärungen gegenüber öffentlichen Registern wie dem Grundbuch, dem Vereinsregister oder dem Handelsregister. Teilweise fordern auch andere Behörden oder Banken eine Beglaubigung. Solche Beglaubigungen erhalten Sie bei unseren Notaren.
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