Günter Baumann

Wir steuern Ihre Steuern – und alles, was Recht ist



Steuererklärungen

 

Die Erstellung von Steuererklärungen gehört zu den jährlich wiederkehrenden Aufgaben, die sowohl Kenntnisse des Steuerrechts, als auch regelmäßig großen Zeitaufwand erfordern.

Durch die Übertragung dieser Aufgabe an unsere Kanzlei haben Sie die Sicherheit, eine rechtlich korrekte Erklärung abzugeben. Dabei erhalten Sie die Berechnung der voraussichtlichen Steuerschuld vorab.

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Prüfung Ihres Steuerbescheides. Siehe auch hier unsere Hinweise zu den Rechtsbehelfsverfahren.

Wir erstellen insbesondere

  • Körperschaftsteuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungsteuererklärung
  • Erklärung zur Feststellung der Einheitswerte
  • Anträge zur Gemeinnützigkeit


Sowie selbstverständlich alle weiteren Erklärungen.