Selbstanzeige

Eine Selbstanzeige ist der Königsweg zur Straffreiheit. Wir beraten Sie aufgrund jahrelanger Erfahrung bei der Erstattung Ihrer Selbstanzeige und erörtern mit Ihnen auch alternative Wege zur Lösung Ihres Steuerproblems.

Eine Selbstanzeige ist der Königsweg zur Straffreiheit. Wir beraten Sie aufgrund jahrelanger Erfahrung bei der Erstattung Ihrer Selbstanzeige und erörtern mit Ihnen auch alternative Wege zur Lösung Ihres Steuerproblems.

Seit Jahren hat die Finanzverwaltung Ihr Kontrollsystem verbessert und mittlerweile auch durch den Ankauf von Daten aus dem Ausland – rechtmäßig oder auch nicht – umfangreiches Material gesammelt um den Straftatbestand der Steuerhinterziehung effektiv zu verfolgen.

Ab 2015 wird es der Finanzverwaltung möglich sein Kontrollmitteilungen und Anfragen unabhängig von einem Anfangsverdacht teilautomatisiert innerhalb der Europäischen Union auszuwerten und zu veranlassen.

Für Steuerpflichtige, die bisher nicht sämtliche Einkünfte in den Steuererklärungen angegeben oder sonstige unrichtige Angaben gemacht haben, wird es daher höchste Zeit vor Entdeckung der Tat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Bestrafung zu verhindern.

Es ist heute letztendlich häufig nur eine Frage der Zeit, bis Steuerstraftaten von der Finanzverwaltung entdeckt werden.

Ist eine Selbstanzeige wirksam, so wird – falls Sie die Steuernachzahlungen und zusätzlich entsprechende Zinsen fristgerecht entrichten – eine darüberhinausgehende Bestrafung, die bis zu einer Gefängnisstrafe reichen kann, verhindert. Das gilt übrigens auch für die Erben von bisher unversteuertem Vermögen und Erträgen.

Eine Selbstanzeige ist ein äußerst komplexer Prozess. Wer dabei Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen.

Daher bieten wir Ihnen kompetenten Rat auf Ihrem Weg zurück in die Steuerehrlichkeit und helfen Ihnen in den Bereichen Steuern und Recht die richtige Lösung zu finden.

Ist es für eine Selbstanzeige zu spät, übernehmen unsere Anwälte in enger Kooperation mit unserer Steuerabteilung auch Ihre strafrechtliche Verteidigung.

Auch eine unwirksame Selbstanzeige kann sich im Rahmen eines möglichen Steuerstrafverfahrens noch strafmildernd auswirken.

Sowohl bei der Erstattung von Selbstanzeigen als auch bei der strafrechtlichen Verteidigung profitieren Sie bei uns von einer verzahnten Vorgehensweise zwischen unseren Spezialisten aus der Steuerabteilung sowie unseren Rechtsanwälten.

Weitere Leistungen aus dem Bereich Steuerberatung

Außenprüfung und Betriebsprüfung

Kündigt das Finanzamt eine Außenprüfung an, schrillen bei vielen Firmen die Alarmglocken. In der Regel ist jedoch Angst oder Unwohlsein unnötig. Sind die Buchhaltung oder Warenwirtschaftssysteme und bei bargeldintensiven Betrieben insbesondere die Kassenführung in Ordnung, so gibt es selten Anlass zur Sorge.

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Bescheidprüfungen

Zur Abwicklung der steuerlichen Pflichten ist heute ein umfangreicher Schriftwechsel mit dem Finanzamt unabdingbar. Daher veranlassen wir mit Ihrer Vollmacht, dass Schriftverkehr mit Ihrem Finanzamt über unsere Kanzlei geführt wird.

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Erbfolgeberatung und Schenkungen

Vermögens- und Unternehmensnachfolge sind komplexe und in der Regel emotionale Themen, die aufgrund der vielen berührten Rechtsgebiete hohe Anforderungen an die Kompetenz der Berater sowie deren Einfühlungsvermögen stellen.

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Expatriate Besteuerung

Im Zuge der Globalisierung ist es für viele Unternehmen alltäglich geworden, eigene Arbeitskräfte zu ausländischen Tochterunternehmen zu entsenden oder aber Arbeitskräfte von ausländischen Gesellschaften vorübergehend im Inland zu beschäftigen.

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Gewinnermittlungen

Für Ihre gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit erstellen wir zeitnah die Gewinnermittlung. Unsere Steuerberater/innen besprechen mit Ihnen persönlich das Jahresergebnis und Sie erhalten aussagefähige Auswertungen.

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Haupt- / Gesellschafterversammlungen

Wir unterstützen Sie bei Ihren Haupt- und Gesellschafterversammlungen durch steuerlichen oder rechtlichen Rat.

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Immobilien: Steueroptimierung und Strukturierung

Immobilien sind nicht nur eine langfristige Wertanlage, sondern bieten regelmäßig wiederkehrende Steueroptimierungsmöglichkeiten – egal ob im Privatbesitz oder im Betriebsvermögen. Als Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGbmH) beraten wir kompetent.

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Internationale Besteuerung / -Wohnsitzverlagerung

Bei Ihren Steuerfragen zu grenzüberschreitenden Problemen stehen wir Ihnen mit unserem Wissen zur Seite.

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Jahresabschlüsse

Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen bindet regelmäßig Zeit und Kapazitäten. Durch ein Outsourcing an unsere Kanzlei können Sie sich hier neue Freiräume schaffen.

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Nachfolgeplanung / Nachfolgevorbereitung

Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen bindet regelmäßig Zeit und Kapazitäten. Durch ein Outsourcing an unsere Kanzlei können Sie sich hier neue Freiräume schaffen.

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Steuererklärungen

Die Erstellung von Steuererklärungen gehört zu den jährlich wiederkehrenden Aufgaben, die sowohl Kenntnisse des Steuerrechts, als auch regelmäßig großen Zeitaufwand erfordern.

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Umsatzsteuer-Nachschau

Eine Umsatzsteuer-Nachschau ist eine von drei Möglichkeiten zur Prüfung Ihrer Voranmeldungen und Steuererklärungen. Neben der Umsatzsteuer-Nachschau besteht noch die Möglichkeit für die Finanzverwaltung eine Betriebsprüfung oder eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchzuführen.

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Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Bei der Umsatzsteuer gibt es nur schwarz oder weiß, richtig oder falsch. Eine Prüfung des Finanzamts kann schnell sehr teuer werden. Das Finanzamt interessiert sich bei Umsatzsteuerprüfung insbesondere für Auslandssachverhalte, den Vorsteuerabzug und formell richtig ausgestellte Rechnungen.

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Vergütungsberatung / Pensionszusage

Zwischen betriebswirtschaftlich sinnvoller und steuerlich anzuerkennender Höhe der Vergütung eines (Gesellschafter-) Geschäftsführers sowie der persönlich als angemessen empfundenen Höhe eines Gehalts bestehen oft gravierende Unterschiede.

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Zukünftige Steuerbelastung

Wir erstellen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Verhältnisse Planungsrechnungen für mehrere Jahre.

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Ober-Ramstadt

Nieder-Ramstädter Str. 25
64372 Ober-Ramstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
info(at)baumann-baumann.de

Michelstadt

Walther-Rathenau-Allee 17
64720 Michelstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
michelstadt(at)baumann-baumann.de

Darmstadt

Alexandraweg 27
64287 Darmstadt
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
darmstadt(at)baumann-baumann.de

Frankfurt am Main

Kennedyallee 78
60596 Frankfurt am Main
+49 (0) 61 54 / 63 41 0
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Bensheim

Arminstraße 1
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Unverbindliche Beratung

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren. So können wir gemeinsam, in einem unverbindlichen Gespräch, herausfinden, was wir für Sie tun können. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.

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