Ralf Baumann

Wir steuern Ihre Steuern – und alles, was Recht ist



Nachweispflicht zu den Fortbildungen für Vertragsärzte/ärztinnen

 

Neu ist die Nachweispflicht zu den Fortbildungen für Vertragsärzte/ärztinnen alle fünf Jahre gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung. Der Nachweis erfolgt durch Fortbildungszertifikat. Die Fünf-Jahres-Frist beginnt am 01.07.2004.

Wir verwalten auf Wunsch Ihre Nachweispflicht, in dem wir Ihre Fortbildungszertifikate speichern.