Ralf Baumann

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Abfärbetheorie in Fällen der integrierten Versorgung in Ärzte GdbR

 

In den Fällen der integrierten Versorgung nach §§ 140a ff SGB V werden zwischen dem Arzt (der Gemeinschaftspraxis) und der Krankenkasse Verträge abgeschlossen.

Hiernach zahlt die Krankenkasse dem Arzt (der Gemeinschaftspraxis) für die Behandlung der Patienten eine Fallpauschale.

Die Fallpauschale wird in der Regel für die medizinische Betreuung gezahlt. In einigen Versorgungsverträgen wird mit der Pauschale, neben der medizinischen Betreuung, auch die Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln abgedeckt.

Diese Pauschale umfasst damit Vergütungen sowohl für freiberufliche als auch für gewerbliche Tätigkeiten.

Soweit diese Fallpauschalen mit Gemeinschaftspraxen vereinbart werden, kann es aufgrund des gewerblichen Anteils zu einer gewerblichen Infizierung der gesamten Einkünfte der Gemeinschaftspraxis kommen. D.h. sämtliche Einkünfte sind gewerbesteuerpflichtig!

Bitte sprechen Sie uns an, sofern Sie bereits integrierte Versorgungsverträge abgeschlossen haben oder entsprechende Verträge in Vorbereitung sind.